UVV-Prüfungen

UVV (Unfallverhütungsvorschrift) nach DGUV

UVV Prüfsiegel

Die Junge-Kranausbildung bietet ab sofort auch UVV-Prüfungen nach DGUV für verschiedene Arbeitsmitteln an. UVV ist die Abkürzung für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und wird von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

Der Gesetzgeber gibt vor einmal jährlich eine UVV-Prüfung an Arbeitsmitteln vorzunehmen, die dann ausschließlich von einer anerkannten sachkundigen Person erfolgen.

Wir bieten Ihnen diese jährlichen Prüfungen in NRW und Bundesweit an.

Folgende UVV Prüfungen bieten wir unter anderen an

UVV Prüfungen Krane

UVV Prüfungen Krane

Wiederkehrende Prüfungen 3.4.4.1 Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen

UVV - Prüfungen Lastaufnahme/ Anschlagmittel

Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen.

UVV - Prüfungen Flurförderzeuge

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Hochregale

UVV - Prüfungen Regale

Nach der Betriebssicherheitsverordnung gelten kraftbetriebene Regale als Arbeitsmittel und müssen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies betrifft auch Holzregale und muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen

UVV Prüfung für Tore und Fenster

UVV - Prüfungen Hallentore,
Fenster & Türen

Nach den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung ist eine befähigte Person aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Lage, den betriebssicheren Zustand von kraftbetriebenen Fenstern, Toren und Türen zu prüfen und zu beurteilen die Prüfung muss jährlich durchgeführt werden. 

UVV Prüfung Fuhrpark

UVV - Prüfungen Fahrzeuge und LKW

Gemäß DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand, prüfen zu lassen. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Fuhrpark oder die Fahrzeugflotte.

Fragen zu UVV Prüfungen

UVV Prüfungen kurz erkärt

Die UVV Prüfung ist eine Pflicht-Maßnahme im Bereich der Unfall Verhütungs-Vorschrift, und muss einmal jährlich an verschiedenen Arbeitsmitteln wie Krane, Flurförderzeuge, aber auch Hallentoren und Regalen uvm. durchgeführt werden.

Die Arbeitsmittel, bei denen eine Abnutzung, ein Verschleiß oder andere schädigende Eigenschaften oder eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen möglich ist, müssen einmal im Jahr geprüft werden.

Um die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit von Arbeits- und Betriebsmittel  fortlaufend gewähren zu können, die nahezu täglich verwendet werden, müssen diese in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Die meisten Hersteller geben auch Wartungsintervalle vor, dass diese Betriebs- und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet wird.
Dabei werden auch Vorschriften der UVV sowie der Betriebssicherheitsverordnung mit überprüft.

§ 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung definiert die befähigte Person:

Zur Prüfung “Befähigte Person” ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.

  • Prüfbuch/Betriebsanleitung
  • Gefährdungsbeurteilung/ Betriebsanweisung
  • Letztes Abnahmeprotokoll
  • Ggf. Konformitätserklärung
  • Warn-/ Hinweisschilder

Ja, man kann mehrere Arbeitsmittel an einem Tag prüfen. Dies ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Arbeitsmittel.

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