Jetzt den Kranführerschein erwerben, nach DGUV 52!

Kranführerschein

Der Kranführerschein ist Pflicht für alle, die einen Kran sicher und gesetzeskonform bedienen wollen. In dieser Schulung nach DGUV Vorschrift 52 lernst du alle theoretischen und praktischen Grundlagen. Erfahre hier, welche Inhalte dich erwarten, wie lange die Ausbildung dauert und welche Voraussetzungen du erfüllen musst – als wichtiger Teil der umfassenden Kranausbildung.

Werden Sie Kranführer/in – Mit uns zum Kranführerschein

Wenn Sie Kranführer/in werden möchten, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für eine professionelle Schulung zum Kranführerschein.

Unsere Schulungen bieten wir in drei flexiblen Varianten an:

  • Online-Theorie + Praxis vor Ort bei Ihnen: bequem und zeitsparend – die Theorie online, die Praxis direkt in Ihrem Betrieb

  • Theorie & Praxis komplett vor Ort bei Ihnen: alles aus einer Hand, direkt bei Ihnen durchgeführt

  • Theorie & Praxis in unseren Schulungsräumen in Gummersbach: moderne Ausstattung und realistische Übungsszenarien

So finden Sie garantiert die passende Schulungsform für Ihre Anforderungen.

Mit einem Kranführerschein sind Sie bestens qualifiziert, um verschiedene Krantypen sicher zu bedienen:

Brücken-, Hallen-, Portal-, Raupen- und Säulenkrane: Optimal für industrielle und logistische Anwendungen.

Turmdrehkrane: Mit einem speziellen Schein für Unter- und Oberdreherkrane sind Sie bestens gerüstet für vielseitige Aufgaben auf Baustellen.

Ladekrane/Mobilkrane: Diese Lizenz ermöglicht die Bedienung von Kränen, die auf Fahrzeugen montiert sind.

Unsere Schulungen vermitteln Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Krane professionell und sicher zu bedienen. Mit dem passenden Kranführerschein erweitern Sie Ihre beruflichen Möglichkeiten erheblich und tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung – wir begleiten Sie auf dem Weg!

Zertifikatsmuster für die erfolgreich absolvierte Kranführerschein-Ausbildung
Mehrere Turmdrehkrane im Einsatz auf einer Baustelle – typische Anwendung für Kranführer

Sicher arbeiten mit Krananlagen: Der Kranführerschein ist Pflicht

Die unsachgemäße Bedienung von Krananlagen kann zu schweren, teilweise sogar tödlichen Unfällen führen. Regelmäßige Schulungen und eine fundierte Ausbildung minimieren dieses Risiko erheblich – in vielen Fällen können Unfälle so komplett vermieden werden.

Mangelnde Schulung als Risiko
Erfahrungen zeigen jedoch, dass viele Unternehmen ihr Bedienpersonal entweder unzureichend oder gar nicht schulen. Oft wird der notwendige Kranführerschein-Lehrgang nicht wahrgenommen, wodurch es an der notwendigen Qualifikation und Sicherheit mangelt.

Ein häufiger Irrtum in Unternehmen ist die Annahme, dass keine speziellen Nachweise oder Eignungen für Kranführer erforderlich seien. Dabei sprechen die DGUV Vorschrift 52 und § 12 der neuen Betriebssicherheitsverordnung eine klare Sprache:
Ein Kranführerschein ist in Deutschland Pflicht für alle, die Krane bedienen, die unter die DGUV-Regelungen fallen.

Jährliche Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben
Zusätzlich zur bestandenen Kranführerausbildung ist gemäß DGUV Vorschrift 1, § 4 eine jährliche Unterweisung verpflichtend. Diese regelmäßige Auffrischung sorgt dafür, dass Kranführer stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften und Best Practices sind.

Fazit:
Der Erwerb eines Kranführerscheins und die regelmäßige Schulung sind nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten mit Krananlagen. Sorgen Sie für gut geschultes Personal – Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle.

Was erwartet dich bei der Ausbildung?

Der Ausbildungsplan

Die Grundausbildung

  • 1. Rechtliche Grundlagen
  • 2. Unfallgeschehen
  • 3. Wer darf Krane führen?
  • 4. Art, Aufbau und Funktion von Kranen (Krantechnik)
  • 5. Energieversorgung
  • 6. Steuereinrichtungen/ Bedienelemente
  • 7. Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
  • 8. Lagern und Stapeln
  • 9. Beendigung der Kranarbeit
  • 10. Prüfung von Kranen

Das Anschlagen von Lasten ist ein verpflichtender Teil der praktischen und theoretischen Ausbildung zum Kranführerschein. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in den Schulungsinhalten zur Anschläger-Ausbildung nach DGUV 209-013.

Die Zusatzausbildungen

Turmdrehkran

Turmdrehkran

Ein Turmdrehkran ist ein spezialisierter Kran, der für den Einsatz auf Baustellen und bei der Handhabung schwerer Lasten in großen Höhen entwickelt wurde. Sein charakteristisches Merkmal ist der drehbare Ausleger, der entweder oberhalb oder unterhalb des Kranturms montiert ist. Dadurch kann der Kran Lasten präzise heben, bewegen und absetzen, ohne seine Basis zu versetzen.

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Ladekran

Ladekran

Ein Ladekran ist ein spezialisierter Kran, der meist auf Fahrzeugen montiert ist und speziell für das Be- und Entladen von Gütern entwickelt wurde. Sein charakteristisches Merkmal sind die flexiblen, hydraulischen Auslegerarme, die präzise und effizient Lasten heben, bewegen und absetzen können, ohne dass das Fahrzeug bewegt werden muss. Dadurch eignet sich der Ladekran ideal für den Einsatz in beengten oder mobilen Arbeitsumgebungen.

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Wissen auffrischen – Sicherheit stärken

Jährliche Unterweisung

Seit 2015 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Kranführer einmal jährlich eine Unterweisung absolvieren müssen, wie in DGUV Vorschrift 1 §4 festgelegt.

Flexibles Schulungsangebot:
Präsenz-Schulung: Direkte Ausbildung in Ihren Räumlichkeiten
Online-Seminar: Bequem und zeitsparend von überall aus möglich

Themen der Schulung:
Aktuelle Sicherheitsvorschriften und -verfahren
Auffrischung der Kenntnisse und Fähigkeiten für Kranführer
Praktische und theoretische Grundlagen für den sicheren Betrieb

Optionen für die theoretische Ausbildung:
✔ Komplett online absolvierbar – flexibel und effizient
✔ Alternativ in Präsenz, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse

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