Befähigte Person
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Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
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345,00€Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t
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420,00€Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
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525,00€Befähigte Person zur Prüfung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen
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550,00€Befähigte Person zur Prüfung von Kranen
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620,00€Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbare Arbeitsbühnen und Kleingerüste
52 WochenAlle Stufen3 Lektionen1 Test26 Studenten⇒ Jetzt den Kurs bestellen! ⇐ Jetzt UVV Prüfer werden für „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ fahrbaren […]
275,00€Befähigte Person zur Prüfung von Regalen
52 WochenAlle Stufen3 Lektionen1 Test13 Studenten⇒ Jetzt den Kurs bestellen! ⇐ Jetzt UVV Prüfer werden für „Befähigte Person zur Prüfung von Regalen„. Werden Sie […]
400,00€Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräte
52 WochenAlle Stufen4 Lektionen1 Test25 Studenten⇒ Jetzt den Kurs bestellen! ⇐ Jetzt UVV Prüfer werden für „Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten„. […]
330,00€
Ausbildung für UVV-Prüfungen nach TRBS und DGUV
Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Damit diese Prüfungen fachgerecht und rechtssicher durchgeführt werden können, benötigen Betriebe qualifizierte Prüfer. Der früher häufig verwendete Begriff Sachkundiger wurde in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) weitgehend durch den Begriff „befähigte Person“ ersetzt. Dennoch suchen viele Unternehmen weiterhin nach Sachkundigen oder UVV-Prüfern, weshalb beide Begriffe im betrieblichen Alltag nach wie vor gebräuchlich sind.
Gemäß TRBS 1203 dürfen entsprechend qualifizierte Personen Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand prüfen. Dazu zählen beispielsweise Krane, Regale, Flurförderzeuge, Leitern, Lastaufnahmemittel oder Hubarbeitsbühnen. Unternehmen erhöhen dadurch nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern erfüllen gleichzeitig ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung.

Viele Unternehmen kennen den Begriff Sachkundiger noch aus älteren DGUV-Regelwerken. Inhaltlich bestehen weiterhin große Überschneidungen. Während früher überwiegend von Sachkundigen gesprochen wurde, verwendet die heutige Gesetzgebung meist den Begriff „befähigte Person“. Aus SEO-Sicht ist es sinnvoll, beide Begriffe sinnvoll miteinander zu kombinieren.
Sie haben spezielle Fragen zu unseren Kursen für UVV-Prüfer? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Schulungsinhalte
Befähigte Person
Die Ausbildungsinhalte gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 Abs. 6 Satz 2, der Richtlinie VDI 4068 „Zur Prüfung befähigte Personen“ und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1202 umfassen:
• die einschlägigen Vorschriften
• die Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellungen (Rechtssicherheit)
• Rechts- & Haftungsfragen für den UVV-Prüfer, für Unternehmer und weitere Personen
• die Grundsätze der DGUV
• Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplans
• Hilfsmittel zur Prüfung sowie ihre Anwendung bei der Prüfung
• theoretische und praktische Lehrprobe mit Prüfbuch bzw. Prüfprotokoll
Mit einer entsprechenden Ausbildung erweitern Teilnehmer ihre beruflichen Qualifikationen und schaffen gleichzeitig einen wichtigen Mehrwert für das eigene Unternehmen. Prüfungen können intern durchgeführt werden, wodurch externe Kosten reduziert und Prüfintervalle flexibler organisiert werden können. Gleichzeitig trägt eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsmittel wesentlich zur Unfallvermeidung und Betriebssicherheit bei.
Die Schulungen orientieren sich an den aktuellen Anforderungen der TRBS 1203, der DGUV sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Vermittelt werden theoretische Grundlagen und praxisnahe Prüfverfahren. Teilnehmer lernen unter anderem den Umgang mit Prüfbüchern, Prüfprotokollen, Haftungsfragen sowie die fachgerechte Beurteilung verschiedener Arbeitsmittel.
Besonders gefragt sind Qualifizierungen für Krane, Regale, Flurförderzeuge, Leitern und Lastaufnahmemittel. Unternehmen aus Industrie, Logistik, Handwerk und Bauwesen benötigen regelmäßig geschultes Prüfpersonal zur Durchführung vorgeschriebener UVV-Prüfungen.
Ein weiterer Vorteil besteht in der flexiblen Durchführung vieler Schulungen. Zahlreiche Kurse können online per MS Teams oder Zoom absolviert werden. Dadurch sparen Unternehmen Zeit und Reisekosten, während Teilnehmer die Weiterbildung bequem vom eigenen Standort aus durchführen können.
Nach erfolgreichem Abschluss sind Teilnehmer in der Lage, Prüfungen eigenständig durchzuführen, Mängel zu dokumentieren und Prüfprotokolle rechtssicher zu erstellen. Damit übernehmen sie eine wichtige Rolle im Bereich Arbeitssicherheit und unterstützen Unternehmen aktiv bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln oder Ihr Unternehmen unabhängiger bei UVV-Prüfungen machen möchten, bietet diese Weiterbildung die ideale Grundlage für sichere und rechtskonforme Arbeitsmittelprüfungen.
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FAQ
Häufige Fragen zur befähigten Person und UVV-Prüfung
Eine befähigte Person ist gemäß TRBS 1203 fachlich qualifiziert, Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Dazu zählen beispielsweise Krane, Regale, Leitern, Flurförderzeuge oder Lastaufnahmemittel.
Der Begriff Sachkundiger wurde früher häufig verwendet. Heute spricht die Betriebssicherheitsverordnung überwiegend von der befähigten Person. Inhaltlich überschneiden sich beide Begriffe in vielen Bereichen (UVV Prüfung Stapler).
UVV-Prüfungen dürfen von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über fachliche Ausbildung, praktische Erfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen.
Vorausgesetzt werden in der Regel technische oder handwerkliche Grundkenntnisse sowie praktische Berufserfahrung im jeweiligen Arbeitsbereich. Die genauen Anforderungen können je nach Arbeitsmittel variieren.
Ja, viele Schulungen können bequem online per MS Teams oder Zoom absolviert werden. Dadurch sparen Unternehmen Zeit und Reisekosten.








