Schwere Lasten sicher bewegen – mit Ihrem Ladekranschein!
Ladekranschein
Wer beruflich mit Kranen arbeitet, trägt große Verantwortung. Das Bewegen schwerer Lasten erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein. Der sogenannte Ladekranschein ist der offizielle Nachweis dafür, dass eine Person zur Bedienung von Lkw-Ladekranen befähigt ist – nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Ausbildung. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um den Ladekranschein: Voraussetzungen, Ausbildungsinhalte, gesetzliche Grundlagen und berufliche Einsatzmöglichkeiten.
Was ist ein Ladekranschein?
Der Begriff Ladekranschein ist keine gesetzliche Bezeichnung, sondern ein umgangssprachlicher Ausdruck für den Kranführerausweis für Lkw-Ladekrane. Offiziell basiert die Ausbildung auf der DGUV Vorschrift 52 („Krane“) und dem DGUV Grundsatz 309-003, der konkrete Anforderungen an die Ausbildung von Kranführern festlegt.
Ein Ladekranschein berechtigt zur Führung eines Lkw-Ladekrans – also jener Krane, die auf Fahrzeugen montiert sind und zum Be- und Entladen verwendet werden. Solche Krane kommen unter anderem im Baugewerbe, in der Logistik, im Garten- und Landschaftsbau sowie bei kommunalen Betrieben zum Einsatz.
Wer braucht einen Ladekranschein?
Jede Person, die regelmäßig oder gelegentlich einen Ladekran bedienen soll, benötigt einen entsprechenden Befähigungsnachweis. Das schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihren Vorschriften vor. Auch für den Arbeitgeber ist der Nachweis wichtig: Er darf nur geeignete, geschulte und beauftragte Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen.
Ein Ladekranschein ist also Pflicht, wenn du:
⇒ Lkw mit Ladekranen einsetzt,
⇒ Lasten selbstständig heben, versetzen oder stapeln sollst,
⇒ als Unternehmer rechtlich auf der sicheren Seite sein willst.
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Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52 und Grundsatz 309-003
Die rechtliche Basis für die Ausbildung zum Kranführer ist die DGUV Vorschrift 52, die den sicheren Betrieb von Kranen regelt. Ergänzend dazu gibt der DGUV Grundsatz 309-003 klare Hinweise zum Ablauf und Umfang der Ausbildung, etwa:
⇒ Umfang der theoretischen Ausbildung
⇒ praktische Übungen
⇒ Abschlussprüfung
⇒ Anforderungen an Ausbilder und Ausbildungsstätte
Wo kann man den Ladekranschein machen?
Zertifizierte Schulungsanbieter wie Junge Kranausbildung bieten regelmäßig Ausbildungen zum Ladekranschein an – bundesweit, flexibel und praxisnah. Mit modernen Geräten, erfahrenen Ausbildern und realistischer Umgebung wird die Schulung zum nachhaltigen Erlebnis.
Vorteile eines Ladekranscheins
Ein gültiger Ladekranschein bietet viele Vorteile:
- rechtssicherer Einsatz im Unternehmen
- größere Jobchancen in Bau & Logistik
- bessere Verdienstmöglichkeiten
- erhöhte Sicherheit im Arbeitsalltag
- professionelle Maschinenbedienung
Gültigkeit und Unterweisungspflicht
Einmal erworben, ist der Ladekranschein unbegrenzt gültig. Er verliert also nicht automatisch seine Gültigkeit nach einer bestimmten Zeitspanne.
Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Unterweisung zu veranlassen.
Diese jährliche Unterweisung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden und soll sicherstellen, dass Kranführer regelmäßig zu:
- Gefährdungen,
- Schutzmaßnahmen,
- technischen Neuerungen und
- organisatorischen Veränderungen
unterwiesen werden.
Zusätzlich wird empfohlen, spätestens alle 5 Jahre eine umfassende Auffrischungsschulung zu absolvieren – insbesondere bei längerer Nichtausübung der Tätigkeit oder bei geänderten Kransystemen und Einsatzbedingungen.
Wissen auffrischen – Sicherheit stärken
Jährliche Unterweisung
Die jährliche Unterweisung ist ein verpflichtender Bestandteil für alle, die einen Ladekran bedienen. Sie stellt sicher, dass:
⇒ Kenntnisse zu aktuellen Sicherheitsvorschriften regelmäßig aufgefrischt werden
⇒ praktische Fähigkeiten erhalten und erweitert werden
⇒ Risiken im Kranbetrieb frühzeitig erkannt und vermieden werden können
❗ Warum ist die Unterweisung verpflichtend?
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber mindestens einmal jährlich eine Unterweisung durch eine befähigte Person veranlassen.
Wichtig:
Ohne diese Unterweisung darf der Kranführer seinen Ladekran im gewerblichen Einsatz nicht mehr bedienen. Die Einsatzberechtigung ruht – und damit auch die berufliche Handlungsfähigkeit.
Die regelmäßige Schulung minimiert Unfallrisiken und stärkt die Sicherheit beim täglichen Umgang mit dem Kran.
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