Ladekranschein – Ladekranführerschein Ausbildung

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Dein Erfolg!

Ausbildung zum Ladekran

LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 t und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten darf.

LKW-Anbaukrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind LKW­-Ladekrane, die mit Einrichtungen zum betriebsmäßigen An- und Abbau an Lastkraftwagen versehen sind.

Theorie und Praxis bei Ihnen Vorort oder Sie können den theoretischen Teil zur Ausbildung auch Online durchführen, somit fällt nur noch die Praxis Vorort an. Anfragen hier bitte!

Hier Ladekranschein machen bei Junge-Kranausbildung!

Sie sind auf der Suche nach einem Ladekranschein den sogenannten LKW Ladekranschein ?
Bei uns können Sie diesen in einer Ladekranschein Ausbildung erwerben.
Wir bilden Sie auf der Basis der DGUV 309-003 Ladekranschein aus.
Lassen Sie sich noch heute über unsere vielfältigen Ausbildungsvarianten informieren.

Das Arbeiten mit einem Kran ist ein komplexer Vorgang

Ein sicherer Lastentransport erfordert die Kenntnis über die Bedienung des Kranes und den gesamten Transportprozess

Der Kran leistet unersetzbare Hilfe beim Heben und Bewegen von schweren Lasten. Ob große Bauteile aus Holz oder Beton, langes oder sperriges Material, ob Latten oder Ziegel: der Kran eignet sich zum Bewegen von Lasten in jede horizontale oder vertikale Richtung.
Dabei ist vor allem auf einen funktionsfähigen Kran und ein ordnungsgemäßes und fachgerechtes Anschlagen der Lasten zu achten.
Viele Unfälle, auch tödliche, passieren gerade deswegen, weil Lasten nicht korrekt befestigt wurden. Sie können herabstürzen und so eine mögliche Gefahr für alle Beteiligten darstellen

DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D 6) „Krane“

Diese Vorschrift bildet die Grundlage für den Einsatz und Betrieb von Kranen, Ladekranschein Pflicht!

§ 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal

Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. die körperlich und geistig geeignet sind
3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung (der Ladekranschein) hierzu ihm nachgewiesen haben und
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen

Hier wird klar und deutlich definiert, dass der Ladekranschein gefordert wird.

Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung (LKW Ladekranschein nicht vorhanden?)

  • Privatrechtliche Folgen: ggf. Schadenersatzansprüche eines Geschädigten
  • Strafrechtliche Folgen: Verstöße gegen geltendes Recht, wie z.B. Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden).Ladekran Rechtsfolgen bei nicht beachten der Vorschriften!

Definition

LKW-Ladekrane sind schwenkbare Auslegerkrane, die auf Nutzfahrzeugen zur Be- und Entladung und für weitere Aufgaben aufgebaut sind.

Unterscheidung von LKW-Ladekranen nach der Art der Auslegersysteme, hier wird der Ladekranschein gefordert!

Knickauslegersystem
Knickauslegersystem - Ladekranschein
Teleskopauslegersystem
Teleskopauslegersystem
Ladekran am Fahrzeugheck
Ladekran_am_Fahrzeugheck
Ladekran hinter dem Fahrerhaus
Ladekran_hinter_dem_Fahrerhaus
Ladekran am Traktor
Ladekran_am_Traktor - Ladekranschein machen!
Forstkran - Anhänger
Forstkrananhänger - Ladekranschein machen!

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Grundlage des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks. Sie verbindet berufsgenossenschaftliche Satzungen mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und beschreibt vor allem die Pflichten des Arbeitgebers.

§ 4 Unterweisung der Versicherten

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

Jetzt Ladekran-Zertifikat Online-Schulung machen!

Wir schulen Sie umfangreich als Ladekranführer, erwerben sie durch uns den Kranführerschein nach DGUV Vorschrift 52

Die Ausbildung erfolgt in NRW und bundesweit vor Ort.

Nach Seminar-Abschluss erhalten Sie:

  • Ein Zertifikat, einsetzbar deutschlandweit.
  • Das Zertifikat ist überbetrieblich einsetzbar.
  • Zertifikat & Ladekranschein über die bestandene Eignungsprüfung.
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