Hallo, wir besitzen im Unternehmen sogenannte Mitgänger-Flurförderzeuge, die mit reiner Muskelkraft bewegt werden. Müssen unsere Mitarbeiter hierzu eine Schulung absolvieren?
Gruß Timo
1 Antworten
Hallo Timo,
in Ihrem Fall benötigen Ihre Mitarbeiter keinen Bedienerschein.
Schauen Sie sich hierzu die DGUV Vorschrift 68 §7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen an.
Dennoch sollten Ihre Mitarbeiter ausreichend unterwiesen werden. Hierzu biete ich Ihnen spezielle Lehrgänge an.
Gruß Dominik Junge