Schulung nach DGUV Grundsatz 308-009
Teleskopstaplerschein
Stufe 1 und 2a
Zusatzausbildung
bei Baumdienst Holz & Grün Skibba GmbH in Essen
Für die sichere und vorschriftsgemäße Bedienung eines Teleskopstaplers ist eine spezielle Qualifikation unerlässlich. Bei der Firma Baumdienst Holz & Grün Skibba GmbH in Essen fand eine praxisorientierte und theoretisch fundierte Zusatzausbildung zum Teleskopstaplerschein statt – mit erfolgreichem Abschluss für alle Teilnehmer.
Teleskopstaplerausbildung – Was steckt dahinter?
Die Teleskopstaplerausbildung, auch als Teleskopladerausbildung bekannt, ist eine spezialisierte Schulung für Personen, die bereits über eine gültige Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge (Gabelstaplerschein) verfügen. Sie gilt als Zusatzausbildung und darf erst absolviert werden, wenn die Grundqualifikation vorhanden ist.
Teleskopstapler sind vielseitige Maschinen, die in vielen Branchen – von der Landwirtschaft über Bauunternehmen bis zur Forstwirtschaft – zum Einsatz kommen. Durch ihre Bauweise und Einsatzmöglichkeiten unterscheiden sie sich erheblich von herkömmlichen Gabelstaplern. Genau hier setzt die Weiterbildung an.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist ein vorhandener Gabelstaplerschein. Die Teilnehmer sollten bereits über praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen verfügen. Ziel ist es, auf diesem Wissen aufzubauen und zusätzliche Fertigkeiten im Umgang mit Teleskopstaplern zu vermitteln.
Stufe 1 und Stufe 2a gemäß DGUV Grundsatz 308-009
Die Ausbildung orientierte sich an den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 308-009. Es wurden zwei Stufen abgedeckt:
Stufe 1: Fahren und Lastenaufnehmen mit starrem Teleskopstapler
Stufe 2a: Arbeiten mit Anbaugeräten (z. B. Schaufel, Lasthaken) ohne Hubarbeitsbühne
Diese Einteilung stellt sicher, dass Fahrer:innen genau für den Einsatzbereich geschult werden, den sie im beruflichen Alltag benötigen. Für Unternehmen ist das ein entscheidender Vorteil: Sie setzen qualifiziertes Personal gezielt ein – rechtskonform und sicherheitsorientiert.
Schulung vor Ort in Essen – Theorie und Praxis kombiniert
Die Ausbildung erfolgte direkt beim Kunden vor Ort, bei der Firma Baumdienst Holz & Grün Skibba GmbH in Essen. Dort werden tagtäglich Baumfällarbeiten, Baumpflege, Hebeeinsätze und mehr durchgeführt – optimale Bedingungen also, um realistische Praxiseinheiten durchzuführen.
Die Schulung gliederte sich in zwei Teile:
1. Theorieeinheit:
- Rechtliche Grundlagen (DGUV, BetrSichV, ArbSchG)
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Standsicherheit und Lastdiagramme
- Unfallvermeidung und Verhalten bei Störungen
- Prüfung und Wartung
2. Praxiseinheit:
Geräteeinweisung direkt am Teleskopstapler
Fahren, Rangieren und Lastaufnahme
Einsatz von Anbaugeräten
Abstützen und Lastverteilung
Praktische Abschlussprüfung
Häufige Fragen zur Teleskopstaplerausbildung – kompakt erklärt
Alle Teilnehmer erfolgreich zertifiziert
Sowohl die Theorieprüfung als auch der praktische Teil wurden von allen Teilnehmern erfolgreich absolviert. Die Schulung wurde durch eine befähigte Person gemäß DGUV-Vorgaben durchgeführt und dokumentiert. Am Ende erhielten alle Teilnehmenden ihren persönlichen Teleskopstaplerschein mit Eintrag der absolvierten Stufen.
Warum ist diese Zusatzausbildung so wichtig?
Teleskopstapler sind komplexe Arbeitsmittel. Im Vergleich zu normalen Gabelstaplern haben sie veränderliche Auslegerlängen, größere Lastaufnahmeeinrichtungen und andere Stabilitätsanforderungen. Wer diese Maschinen ohne spezifische Ausbildung bedient, gefährdet sich selbst und andere.
Die Ausbildung vermittelt daher nicht nur Wissen, sondern trainiert aktiv Handlungssicherheit – bei wechselnden Bodenverhältnissen, unübersichtlichen Baustellen oder beim Arbeiten mit Baumaterialien und Anbaugeräten.
Ein Gewinn für das Unternehmen
Für den Baumdienst Holz & Grün Skibba GmbH bedeutet diese Investition in die Mitarbeiterschulung nicht nur mehr Sicherheit im Einsatz, sondern auch mehr Effizienz. Arbeiten mit Teleskopstaplern lassen sich nun schneller, sicherer und regelkonformer erledigen.
Gleichzeitig wird der Versicherungsschutz gestärkt, da mit dem Nachweis einer qualifizierten Schulung die rechtlichen Anforderungen nach BetrSichV und DGUV erfüllt sind.
Gesetzliche Grundlagen und externe Ressourcen
Die Grundlage für die Ausbildung bildet der DGUV Grundsatz 308-009 sowie die aktuellen Anforderungen an die Befähigung und Beauftragung von Fahrerinnen und Fahrern. Weitere Informationen bietet die DGUV hier:
Externer Link: DGUV Grundsatz 308-009 zur Qualifizierung
Weitere Infos zur Ausbildung
Auf unserer Themenseite finden Sie eine Übersicht der Inhalte, Voraussetzungen und Unterschiede zwischen Teleskoplader- und Teleskopstaplerausbildung:
Interner Link: Teleskopstaplerschein & Schulungsinhalte
Jährliche Unterweisung nicht vergessen
Wie bei allen gefährlichen Arbeitsmitteln gilt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 ist eine jährliche Unterweisung Pflicht. Auch Teleskopstaplerfahrer müssen regelmäßig an Schulungsinhalten erinnert werden, um die Handlungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Diese Pflicht liegt beim Arbeitgeber und sollte schriftlich dokumentiert werden.
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Teleskopstaplerschein – Jährliche Unterweisung nach DGUV 308-009 (E-Learning)
Fazit: Qualifikation zahlt sich aus
Die Zusatzausbildung zum Teleskopstaplerschein in Essen zeigt deutlich: Fachlich geschultes Personal ist ein Gewinn für jedes Unternehmen. Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit steigen – und die Motivation der Mitarbeiter ebenfalls.
Wir gratulieren allen Teilnehmern zur bestandenen Prüfung und danken der Firma Baumdienst Holz & Grün Skibba GmbH für die Zusammenarbeit und das Vertrauen.
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