Kranführer nach DGUV Vorschrift 52 Ladekran (m/w/d)
Vorwort:
Der Kranführerschein ist gem. § 29 BGV D6 (vormals VBG 9) gesetzlich vorgeschrieben für das selbstständige führen und Instandhalten von Kranen. Der Befähigungsnachweis kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden.
Sehr geehrter Teilnehmer,
vielen Dank, dass Sie sich für mein E- Learning Portal entschieden haben.
Sie haben nach dem Bestellvorgang, die Möglichkeit sich ganz in Ruhe auf die theoretische Abschlussprüfung vorzubereiten.
Hierzu stelle ich Ihnen alle nötigen Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung.
Mit meinen Seminar werden Sie alle notwendigen Kenntnisse erlangen im fachgerechten Umgang mit Kranen.
Zur Vorbereitung steht Ihnen meine themenbezogene PowerPoint Präsentation, mit den dazugehörigen Gesetzestexten der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) zur Verfügung.
Sollten Sie während Ihrer Vorbereitung Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Hierzu können Sie mich telefonisch zu meinen Geschäftszeiten kontaktieren oder im Live-Chat anschreiben.
!!!Achtung!!!
Dieser Kurs beinhaltet nur die Theorie, somit bezieht sich auch der Preis nur darauf.
Um den Kurs vollständig abzuschließen, muss eine praktische Prüfung erfolgen.
Diese wird bei Ihnen vor Ort im Unternehmen durchgeführt.
Für die praktische Schulung in Ihrem Haus fällt noch eine zusätzliche Gebühr an.
Sie erhalten den Bedienerschein erst nach vollständigen Abschluss, sprich Theorie und Praxis.
Schulungen erfolgen bereits ab einer Person.
Preise erfragen Sie bitte über mein Kontaktformular oder auch telefonisch.

