Hebebühnenbediener nach DGUV 308-008 (m/w/d)
Vorwort:
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. der DGUV Regel 100-500 “Betreiben von Arbeitsmitteln” wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Prüfung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
Sehr geehrter Teilnehmer,
vielen Dank, dass Sie sich für mein E-Learning Portal entschieden haben.
Sie haben nach dem Bestellvorgang, die Möglichkeit sich ganz in Ruhe auf die theoretische Abschlussprüfung vorzubereiten.
Hierzu stelle ich Ihnen alle nötigen Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung.
Mit meinen Seminar werden Sie alle notwendigen Kenntnisse erlangen im fachgerechten Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Zur Vorbereitung steht Ihnen meine themenbezogene PowerPoint Präsentation, mit den dazugehörigen Gesetzestexten der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) zur Verfügung.
Sollten Sie während Ihrer Vorbereitung Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Hierzu können Sie mich telefonisch zu meinen Geschäftszeiten kontaktieren oder im Live-Chat anschreiben.
!!!Achtung!!!
Dieser Kurs beinhaltet nur die Theorie, somit bezieht sich auch der Preis nur darauf.
Um den Kurs vollständig abzuschließen, muss eine praktische Prüfung erfolgen.
Diese wird in unseren oder in Ihren Räumlichkeiten durchgeführt.
Für die praktische Schulung fällt noch eine zusätzliche Gebühr an.
Sie erhalten den Bedienerschein erst nach vollständigen Abschluss, sprich Theorie und Praxis.
Schulungen erfolgen bereits ab einer Person.
Preise erfragen Sie bitte über mein Kontaktformular oder auch telefonisch.

