Praktische Ausbildung am Hafen in Hildesheim
Portalkranschein
Der Erwerb eines Portalkranscheins ist eine wichtige Qualifikation für alle, die mit Brücken- und Portalkranen arbeiten. Vor kurzem hatte ich die Gelegenheit, im Hafen Hildesheim eine praktische Ausbildung mit einem schienengebundenen Portalhafenkran durchzuführen. Die Teilnehmer hatten zuvor die Theorie erfolgreich online abgeschlossen und konnten nun direkt vor Ort ihr Wissen anwenden.
Für mich als Dozent war es eine spannende Erfahrung: Die Mitarbeiter erhielten von mir eine umfassende Einweisung, konnten die Theorie in realen Bedingungen umsetzen und haben nach erfolgreicher Praxisprüfung ihre Bescheinigung erhalten. In diesem Beitrag möchte ich den Ablauf schildern, die Bedeutung des Portalkranscheins hervorheben und die rechtlichen Hintergründe beleuchten.
Theorie online – der erste Schritt zum Portalkranschein
Bevor die Teilnehmer im Hafen Hildesheim an den Portalkran treten durften, stand der Theorieteil der Ausbildung auf dem Programm. Dieser fand vollständig online statt.
Inhaltlich wurden dabei alle relevanten Grundlagen vermittelt:
Sicherheitsvorschriften beim Arbeiten mit Brücken- und Portalkranen
Gefahrenquellen und deren Vermeidung
Lastaufnahmemittel und deren richtige Verwendung
Kommunikation und Signale im Kranbetrieb
Rechtliche Grundlagen nach DGUV
Die Online-Lösung hat sich bewährt, da die Teilnehmer zeitlich flexibel lernen konnten. Alle haben den Theorietest erfolgreich bestanden – eine wichtige Voraussetzung, um anschließend in die praktische Ausbildung einzusteigen.
Praxis im Hafen Hildesheim
Der zweite Teil der Ausbildung fand direkt am Hafen statt. Hier stand ein schienengebundener Portalhafenkran mit Ausleger zur Verfügung – genau das richtige Gerät, um praxisnah zu üben.
Einweisung durch den Dozenten
Vor Beginn der Übungen habe ich die Teilnehmer in die Besonderheiten des Portalkrans eingewiesen. Dazu gehörten:
Bedienelemente und Steuerung
Sicherheitseinrichtungen des Krans
Ablauf der praktischen Übungen
Verhalten im Störungsfall
Alle Teilnehmer erhielten die Möglichkeit, den Kran selbst zu steuern und unter Anleitung Erfahrungen zu sammeln.
Umsetzung der Theorie in die Praxis
Ein Schwerpunkt lag auf dem Umschlag von Schüttgut. Die Teilnehmer übten, wie man mit dem Ausleger Schüttgut aus einem Schiff aufnimmt und sicher an einem vorgesehenen Ablageort ablegt.
Hier zeigte sich, wie wertvoll die Online-Theorie im Vorfeld war: Die Teilnehmer wussten bereits, worauf sie achten müssen, und konnten dieses Wissen nun praktisch umsetzen.
Erfolgskontrolle und Bescheinigung
Nach den Übungen folgte die praktische Prüfung. Alle Teilnehmer meisterten diese Aufgabe souverän und zeigten, dass sie die Theorie erfolgreich in die Praxis übertragen können.
Im Anschluss konnte ich als Dozent die Bescheinigung für den Portalkranschein aushändigen. Damit haben die Teilnehmer nun den offiziellen Nachweis, dass sie berechtigt und befähigt sind, Brücken- und Portalkrane zu bedienen.
Rechtliche Grundlage für den Portalkranschein
Die Ausbildung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehören insbesondere:
Zusätzlich regelt der DGUV Grundsatz 309-003 die Ausbildung von Kranführern in Theorie und Praxis.
Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geschulte und geprüfte Mitarbeiter an Kranen einzusetzen. Der Portalkranschein dient somit nicht nur als Ausbildungsnachweis, sondern auch als rechtliche Absicherung für Unternehmen und Mitarbeiter.
Portalkranschein am Hafen in Hildesheim – ein Praxisbericht
Der Tag im Hafen Hildesheim hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig es ist, Theorie und Praxis zu verbinden. Während die Online-Theorie eine solide Grundlage schafft, macht erst die Praxis die Ausbildung komplett.
Die Teilnehmer konnten sich Schritt für Schritt mit dem Portalkran vertraut machen, typische Aufgaben trainieren und das sichere Arbeiten im realen Umfeld erlernen. Das Ergebnis: mehr Sicherheit, mehr Kompetenz und die rechtlich notwendige Befähigung.
Weiterführende Ausbildungsangebote
Der Erwerb des Portalkranscheins erfolgt über die Erstausbildung Portalkranschein. Diese beinhaltet sowohl den Theorieteil als auch die praktische Prüfung und schließt mit der Aushändigung der Bescheinigung ab.
Doch die Ausbildung endet nicht mit der Erstausbildung. Damit das Wissen aktuell bleibt und die Sicherheit dauerhaft gewährleistet ist, sind regelmäßige Auffrischungen vorgeschrieben. Dafür gibt es die jährliche Unterweisung für Kranführer.
Mit dieser Kombination stellen Unternehmen sicher, dass ihre Mitarbeiter nicht nur einmalig geschult, sondern dauerhaft auf dem neuesten Stand sind.
Warum der Portalkranschein unverzichtbar ist
Der Erwerb eines Portalkranscheins bringt mehrere Vorteile mit sich:
Sicherheit: Unfallrisiken werden deutlich reduziert.
Rechtssicherheit: Arbeitgeber erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Kompetenz: Mitarbeiter wissen, wie sie Krane sicher und effizient bedienen.
Flexibilität: Mit der Qualifikation können verschiedene Krananlagen bedient werden.
Gerade in Häfen oder größeren Industrieanlagen ist diese Befähigung unverzichtbar.
❓ Häufige Fragen zum Portalkranschein – kompakt erklärt
Der Portalkranschein ist der offizielle Befähigungsnachweis für das Führen von Brücken- und Portalkranen. Er bestätigt, dass die Ausbildung in Theorie und Praxis erfolgreich absolviert wurde und berechtigt zur Bedienung der entsprechenden Krananlagen.
Nur Personen, die eine Erstausbildung zum Portalkranschein absolviert haben und ihre Befähigung nachweisen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, ausschließlich geschultes und geprüftes Personal einzusetzen.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (z. B. online oder im Präsenzunterricht vor Ort) und einem praktischen Teil vor Ort. Am Ende steht eine Erfolgskontrolle, nach der die Bescheinigung ausgehändigt wird.
Ja. Neben der Erstausbildung ist eine jährliche Unterweisung für Kranführer vorgeschrieben. Sie dient dazu, Wissen aufzufrischen und sicherheitsrelevante Themen aktuell zu halten.
Die Ausbildung basiert auf den Unfallverhütungsvorschriften:
DGUV Vorschrift 52 – Krane
DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte
sowie dem DGUV Grundsatz 309-003.
Persönliches Fazit
Die Ausbildung am Hafen Hildesheim war für mich als Dozent ebenso bereichernd wie für die Teilnehmer. Ich konnte direkt miterleben, wie aus theoretischem Wissen praktische Fähigkeiten wurden.
Die Teilnehmer waren motiviert, haben konzentriert gearbeitet und konnten am Ende stolz ihre Bescheinigung in den Händen halten. Für mich ist das die schönste Bestätigung meiner Arbeit: Menschen zu befähigen, sicher und verantwortungsvoll mit komplexen Maschinen umzugehen.
Der Portalkranschein ist dabei nicht nur ein Stück Papier, sondern ein echter Kompetenznachweis. Er gibt Sicherheit – für die Teilnehmer selbst, für ihre Arbeitgeber und für alle, die mit ihnen zusammenarbeiten.
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