Zusatzausbildung & jährliche Schulung für sicheren Einsatz

Schubmaststaplerschein

Mit unserem umfassenden Schulungsprogramm erlangen Sie den Schubmaststaplerschein – inklusive praxisnaher Zusatzausbildung und gesetzlich vorgeschriebener jährlicher Unterweisung. Unsere Angebote richten sich an Mitarbeitende mit vorhandenem Staplerschein Stufe 1, die ihre Qualifikation erweitern möchten. Kombiniert wird relevanter Theorieunterricht mit intensiver Praxis, damit Sie stets sicher und effizient im Lager agieren.

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🔎 Warum ein Schubmaststaplerschein?

Ein Schubmaststaplerschein ist für alle unabdingbar, die in engen Gängen und Hochregalsystemen arbeiten. Der Schubmaststapler unterscheidet sich technisch von Front- oder Seitenstaplern – seine Handhabung erfordert besondere Fertigkeiten. Die gezielte Zusatzausbildung vermittelt Ihnen dieses Spezialwissen praxisorientiert und effektiv, erhöht die Arbeitssicherheit und steigert Ihre Kompetenz im Lagerbereich.

Zielgruppen:

  • Logistikbetriebe mit Hochregallagern

  • Handelsunternehmen mit schmalen Lagergängen

  • Produktionsbetriebe mit empfindlicher Lagertechnik

  • Versandzentren mit hoher Umschlagfrequenz

Mit dem Schubmaststaplerschein positionieren Sie sich als qualifizierte Fachkraft mit besonderem Fokus auf sichere, technisch versierte Lagerlogistik.

Ausbildung zum Schubmaststaplerschein im Lager

Inhalte der Zusatzausbildung

Theoretischer Teil (ca. 30 %)

  • Technische Grundlagen: Aufbau, Hydraulik, Mastführung
  • Physik im Staplerbetrieb: Lastschwerpunkt, Rückstellmoment
  • DGUV-Richtlinien & Betriebssicherheitsverordnung
  • Fahrauftrag nach § 7 DGUV Vorschrift 68: Erteilung, Dokumentation, Umfang
  • Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilung und Notfallmanagement

Praktischer Teil (ca. 60 %)

  • Rangierübungen in engen Lagergängen
  • Lastaufnahme und Transport in großen Höhen
  • sicheres Ein- und Auslagern
  • Verhalten bei Störfällen, Not-Aus-Training
  • Einzelübungen und Prüfungsfahrten

Der Kurs schließt mit einer theoretischen und praktischen Abschlussprüfung ab – Teilnehmer erhalten ein offizielles Zertifikat zum Schubmaststaplerschein.

📦 Sie möchten mehrere Schulungen buchen?
Kein Problem, kontaktieren Sie uns gerne – wir erstellen Ihnen ein individuelles Schulungspaket, das genau zu Ihren Anforderungen passt. Ob Kombi-Angebot oder Inhouse-Schulung: Wir finden die optimale Lösung für Ihr Team.

⚖️ Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung orientiert sich eng an den Vorgaben des DGUV Grundsatz 308‑001, der die Qualifikation und Prüfung von Bedienkräften für Flurförderzeuge regelt.

Wichtige Punkte:

  • Wer darf Stapler fahren?

  • Welche Inhalte sind Pflicht in der Ausbildung?

  • Wie dokumentiert man Schulungen?

  • Durch die DGUV Vorschrift 68 wird zudem der schriftliche Fahrauftrag verpflichtend gemacht.

Warum das wichtig ist

Jährliche Unterweisung

Der Schubmaststaplerschein bleibt nur gültig, solange jährlich eine Unterweisung erfolgt. Diese dient dazu, Wissen aktuell zu halten, neue Regeln zu reflektieren und Eigen- sowie Fremdsicherheit zu erhöhen.

Inhalte der Unterweisung:

  • Änderungen bei Vorschriften und Geräten
  • Analyse von Unfällen & Praxisbezug
  • Wiederholung gefährlicher Fahrtechniken
  • Sonderfälle & Verhalten bei Störungen
  • Dokumentation der Teilnahme

Ohne diese jährliche Schulung erlischt die Gültigkeit des Schubmaststaplerscheins. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu unterweisen und zu dokumentieren.

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✅ Vorteile bei Junge Kranausbildung

✔️ Praxisnahe Schulung auf modernen Geräten

✔️ Gesetzeskonform nach DGUV-Standards

✔️ Flexible Termine für individuelle Einsatzpläne

✔️ E‑Learning-Module für theoretische Inhalte

✔️ Persönlicher Support & klare Dokumentation

✔️ Kleine Gruppen – intensives Training

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem Frontstapler und einem Schubmaststapler?

Ein Frontstapler hebt die Last vor dem Fahrzeug an, während der Schubmaststapler seinen Mast nach vorne ausfahren kann. Dadurch eignet er sich besser für enge Gänge und hohe Regale – ideal für den Einsatz in Hochregallagern.

Ja, gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 68 ist ein schriftlicher Fahrauftrag durch den Unternehmer erforderlich. Nur mit diesem und einem gültigen Schubmaststaplerschein darf ein Mitarbeitender das Gerät führen.

Ja – im Schadensfall haftet der Arbeitgeber und die BG kann Leistung verweigern. Garantierte Sicherheit besteht nur mit jährlicher Schulung und dokumentierter Teilnahme.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Arbeitsagenturen oder Bildungsgutscheine einen Teil der Schulungskosten. Sprechen Sie uns gern an – wir beraten Sie.

Die Zusatzausbildung für den Schubmaststaplerschein dauert in der Regel 1 bis 2 Tage. Sie kann an Ihre betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Wenn bereits ein Staplerschein Stufe 1 vorhanden ist: ja. Der Schubmaststaplerschein baut darauf auf und vermittelt die Zusatzkompetenz für den speziellen Staplertyp.

Je nach Schulungsformat (offen oder Inhouse) sind Gruppen von bis zu 6–8 Personen ideal für effektive Theorie- und Praxisvermittlung. Bei größeren Gruppen planen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.

In der Regel besteht die Möglichkeit, die Prüfung nach einer kurzen Wiederholungsphase zu wiederholen. Wir bereiten unsere Teilnehmenden intensiv vor – durch gezielte Übungen und persönliche Betreuung.

  • Plane Zusatzausbildung direkt nach Staplerschein ein.

  • Setze Kalender‑Erinnerungen für jährliche Unterweisungen.

  • Informiere Mitarbeitende über Ablauf & Bedeutung.

  • Vergib den schriftlichen Fahrauftrag offiziell & transparent.

  • Nutze eine Schulungsdokumentation als Arbeitgebernachweis.

So stellst du Betriebssicherheit und Rechtssicherheit langfristig sicher.

📞 Kontakt & Anmeldung

Bereit für Ihren Schubmaststaplerschein?
Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie individuell – ob Präsenzschulung oder Inhouse-Komplettpaket.

🔵 Sicher, effizient, vorschriftskonform – Ihr Weg zum Schubmaststaplerschein!