Jährliche Unterweisung Turmdrehkranschein nach DGUV 309-003
Seit 2015 ist es Pflicht (DGUV V1 §4), dass Kranführer einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Sehr geehrter Teilnehmer,
vielen Dank, dass Sie sich für unser E-Learning Portal entschieden haben.
Sie sind bereits im Besitz eines Turmdrehkranführerschein und haben die Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen? Dann ist dieser Kurs genau der Richtige für Sie. Der Gesetzgeber gibt vor, eine jährliche Unterweisung vorzunehmen (DGUV Vorschrift 1 § 4).
Sie haben nach dem Bestellvorgang, die Möglichkeit sich unsere PowerPoint Präsentation Unterweisung Turmdrehkran Schein mit den dazugehörigen Gesetzestexten anzusehen.
Mit unserem Seminar werden Sie alle notwendigen Kenntnisse erlangen, damit der sichere Umgang mit Turmdrehkranen gewährt bleibt und der gesetzlichen Vorgabe zur jährlichen Unterweisung nachgekommen wurde.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Hierzu können Sie uns telefonisch zu unseren Geschäftszeiten kontaktieren.
Nach Abschluss des Seminars können Sie ganz bequem Ihren Unterweisungsnachweis unter Ihrem „Lehrplan unterhalb der Abschlussprüfung“ finden und ausdrucken.