Kranführer nach DGUV Vorschrift 52 Ladekran
Vorwort:
Der Ladekranschein ist gem. § 29 BGV D6 (vormals VBG 9) gesetzlich vorgeschrieben für das selbstständige führen und Instandhalten von Kranen. Der Befähigungsnachweis kann nur im Rahmen eines Ladekranlehrgangs / Kranführerlehrgangs erworben werden.
Sehr geehrter Teilnehmer,
vielen Dank, dass Sie sich für unser E- Learning Portal entschieden haben.
Sie haben nach dem Bestellvorgang, die Möglichkeit sich ganz in Ruhe auf die theoretische Abschlussprüfung vorzubereiten.
Hierzu stelle wir Ihnen alle nötigen Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung.
Mit unserem Seminar werden Sie alle notwendigen Kenntnisse erlangen im fachgerechten Umgang mit Kranen/Ladekranen.
Zur Vorbereitung steht Ihnen unsere themenbezogene PowerPoint Präsentation, mit den dazugehörigen Gesetzestexten der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) zur Verfügung.
Sollten Sie während Ihrer Vorbereitung Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Hierzu können Sie uns telefonisch zu unseren Geschäftszeiten kontaktieren oder im Live-Chat anschreiben.
!!! Achtung !!!
Dieser Kurs beinhaltet nur die Theorie.
Um den Kurs vollständig abzuschließen, muss eine praktische Prüfung erfolgen.
Diese wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Für die praktische Schulung fallen noch 0,40 €/km an.
Sie erhalten den Bedienerschein sowie Zertifikat erst nach vollständigen Abschluss, sprich Theorie und Praxis.
Schulungen erfolgen bereits ab einer Person.
Unterhalb einer Teilnehmeranzahl von vier Personen werden pauschal 980,00€ berechnet.
Wird ein weiterer Kurs am selben Standort gebucht, fällt die Pauschale nicht erneut an.
Sonderkonditionen sind ab sechs Teilnehmer möglich. Erfragen Sie bitte dies über unser Kontaktformular oder auch telefonisch.