Jetzt UVV-Prüfer werden: „Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t„.
Sie möchten in Ihrem Unternehmen betriebliche Fahrzeuge eigenständig prüfen und aktiv zur Arbeitssicherheit beitragen? Oder planen Sie, sich als Servicetechniker oder Unternehmer auf die sicherheitstechnische Fahrzeugprüfung zu spezialisieren?
Dann ist dieses praxisorientierte Seminar genau richtig für Sie.
In unserem Kurs qualifizieren wir Sie zur befähigten Person gemäß TRBS 1203, BetrSichV und einschlägigen DGUV-Vorschriften, um PKW und Transporter unter 3,5 t rechtskonform, sicher und eigenverantwortlich zu prüfen.
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t
Ihre Qualifikation nach dem Kurs
Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie befähigt,
sicherheitstechnische Prüfungen an PKW und Transportern unter 3,5 t durchzuführen
Prüfungen gemäß BetrSichV und DGUV fachgerecht umzusetzen
Mängel sachlich korrekt zu bewerten (geringfügig, erheblich, gefährlich)
Fristen und Maßnahmen festzulegen
Prüfberichte und Nachweise rechtssicher zu dokumentieren
aktiv zur Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit im Betrieb beizutragen
Was Sie in unserem Kurs erwartet:
Die Schulung vermittelt Ihnen alle theoretischen und praktischen Grundlagen, um als
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t
tätig zu werden.
Sie lernen Schritt für Schritt, wie Fahrzeugprüfungen systematisch, nachvollziehbar und dokumentationssicher durchgeführt werden.
Inhalte des Kurses im Detail
Rechtliche Grundlagen
Sie erhalten einen fundierten Überblick über die relevanten Vorschriften und Regelwerke:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203)
DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“
Pflichten des Arbeitgebers und der befähigten Person
Haftung, Verantwortung und Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
Anforderungen an die befähigte Person
Fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung
Persönliche Zuverlässigkeit
Fortbildungs- und Aktualisierungspflichten
Abgrenzung: Prüfen vs. Instandsetzen
Prüfarten
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
Anlassbezogene und außerordentliche Prüfungen
Sicht- und Funktionsprüfungen im betrieblichen Alltag
Abgrenzung des Prüfumfangs Die Prüfung durch eine befähigte Person ersetzt weder eine Hauptuntersuchung nach StVZO noch Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten. Ziel der Prüfung ist ausschließlich die sicherheitstechnische Beurteilung des Fahrzeugs als Arbeitsmittel im betrieblichen Einsatz. Es werden nur solche Bauteile und Einrichtungen betrachtet, die Einfluss auf die sichere Verwendung des Fahrzeugs haben. Demontagen, Eingriffe in die Fahrzeugtechnik oder Arbeiten an Hochvoltsystemen sind nicht Bestandteil der Prüfung. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren und an den Betreiber weiterzugeben, damit geeignete Maßnahmen veranlasst werden können.
Technische Prüfpunkte (Prüfpunkte A)
Bremsanlage
Lenkung
Fahrwerk, Federung und Achsen
Räder und Reifen
Struktur, Rahmen und Unterboden
Elektrik, Beleuchtung und Sicherheitssysteme
Einbauten, Aufbauten und Laderaumausstattung
Regalsysteme und feste Einbauten (A 21 Einbauten)
Ladungssicherung und Verzurrpunkte
Trennwände, Trenngitter und Arretierungen
Bewertung typischer Mängel aus der Praxis
Sonderfahrzeuge / Prüfpunkte H (sofern zutreffend)
Fahrzeuge mit Kofferaufbau
Fahrzeuge mit Kühl- oder Kälteanlagen
Hydraulische Ladebordwände
Warnhinweise und Gefährdungen (z. B. Erstickungsgefahr)
Dokumentation der Prüfung
Aufbau eines Prüfberichts
Bewertung und Klassifizierung von Mängeln
Maßnahmen und Fristen
Aufbewahrung und Nachweisführung
Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t
Praxisnahes Seminar zur rechtssicheren Fahrzeugprüfung nach BetrSichV & DGUV
Betriebliche Fahrzeuge wie PKW und Transporter unter 3,5 t gehören in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Sie werden täglich genutzt und stellen bei Mängeln ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fahrer, andere Verkehrsteilnehmer und den Betrieb dar. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber daher, diese Fahrzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Unser praxisorientierter Kurs qualifiziert Sie zur „Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t“ gemäß TRBS 1203, BetrSichV und den einschlägigen DGUV-Vorschriften. Sie erwerben die notwendigen theoretischen Kenntnisse und das praxisnahe Prüfwissen, um Fahrzeugprüfungen künftig sicher, nachvollziehbar und rechtskonform durchzuführen.
Ihr Ablauf zur „Befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t„:
Nach der Buchung erhalten Sie umfangreiche Vorbereitungsunterlagen, inklusive Präsentationen und relevanter Rechtsgrundlagen. Während der Vorbereitung stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Nach Abschluss verfügen Sie über alle notwendigen Kenntnisse, um als „Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t“ tätig zu werden.
Abschluss
Mit diesem Seminar erwerben Sie alle notwendigen Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen unter 3,5 t fachlich sicher, rechtssicher und verantwortungsvoll tätig zu werden.
Sicherheit beginnt mit Wissen – und endet mit Verantwortung.
Lehrplan
4 Abschnitte
3 Lektionen
52 Wochen
Alle Abschnitte erweiternAlle Abschnitte einklappen
ES GIBT NUR EINS, WAS TEURER IST ALS BILDUNG, KEINE BILDUNG
Mein Name ist Dominik Junge und ich bin freiberuflicher Dozent in der Aus- und Weiterbildung.
2016 wurde die Junge Kranausbildung gegründet und wächst seitdem stetig. Ich biete bundesweite Schulungen zum Arbeitsschutz an.
Mein Schulungsportfolio umfasst unter anderem:
Bediener von Flurförderzeugen (Staplerschein)
Bediener von Krananlagen (Kranschein)
Bediener von Hubarbeitsbühnen (Hubarbeitsbühnenschein)
fachgerechte Ladungssicherung nach VDI (Ladungssicherungsschein)
sowie die gesetzlich vorgeschriebenen UVV Prüfungen.
Meine Dienstleistung biete ich Ihnen bundesweit an.
Einkaufskorb
Wie funktionieren unsere Schulungen?
✔ Flexible Theorie: Wählen Sie zwischen Online-Lernen oder Schulung vor Ort. ✔ Erfahrene Ausbilder: Praxisnahes Wissen und individuelle Betreuung durch Experten. ✔ Zertifizierte Qualifikation: Abschluss mit gültigem Nachweis nach DGUV-Standards. ✔ Individuelle Lösungen: Schulungen, die sich an Ihre Anforderungen anpassen.