Die Anschläger Unterweisung ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung nach DGUV 209-013
Seit 2015 ist es Pflicht (DGUV V1 §4), dass Anschläger nach DGUV 209-013 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Das Seminar Anschläger nach DGUV 209-013 Unterweisung jährlich ist eine Pflichtveranstaltung.
Sehr geehrter Teilnehmer,
vielen Dank, dass Sie sich für unser E-Learning Portal entschieden haben.
Sie sind bereits im Besitz eines Anschläger nach DGUV 209-013 Zertifikats und haben die Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen? Dann ist dieser Kurs genau der Richtige für Sie. Der Gesetzgeber gibt vor, eine jährliche Unterweisung vorzunehmen (DGUV Vorschrift 1 § 4) sowie die BetrSichV.
Sie haben nach dem Bestellvorgang, die Möglichkeit sich unsere PowerPoint-Präsentation Unterweisung Anschläger nach DGUV 209-013 mit den dazugehörigen Gesetzestexten anzusehen.
Mit unserem Seminar werden Sie alle notwendigen Kenntnisse erlangen, damit der sichere Umgang mit Anschlagmitteln sowie Lastaufnahmemitteln gewährt bleibt und der gesetzlichen Vorgabe zur jährlichen Unterweisung nachgekommen wurde.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Hierzu können Sie uns im Live-Chat anschreiben oder auch telefonisch zu unseren Geschäftszeiten kontaktieren.
Nach Abschluss des Seminars können Sie ganz bequem Ihren Unterweisungsnachweis unter Ihrem „Lehrplan unterhalb der Abschlussprüfung“ finden und ausdrucken.