Der Kranführerschein nach DGUV Vorschrift 52 (vormals § 29 BGV D6 und VBG 9) gesetzlich vorgeschrieben für das selbstständige Führen und Instandhalten von Kranen. Der Befähigungsnachweis kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden.
Flurförderzeugführer DGUV 308-001 bzw. 308-009 (früher: BGG 925)
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit Flurförderzeugen arbeitet, benötigt einen Nachweis über die bestandene Prüfung zum Führen von Flurförderzeugen.
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 bzw. 308-009 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedient, eine theoretische sowie praktische Prüfung ablegen.
Teleskopstapler nach DGUV G 308-009 - Teleskopführerschein
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstaplerschein im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung Teleskopführerschein für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung Teleskopstaplerschein für Teleskopstapler mit Arbeitsbühne
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Die Richtlinienreihe VDI 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ist seit vielen Jahren das anerkannte Grundlagenwerk für die Ladungssicherung. Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung sind bei der Ladungssicherung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dementsprechend ist die Richtlinienreihe VDI 2700 Grundlage bei Überwachungsmaßnahmen durch die Behörden. Gemäß dieser Richtlinie biete ich Ihnen eine eintägige Schulung an:
Durch unsachgemäße Bedienung von Erdbaumaschinen / Bagger sind erhebliche Personen- und Sachschäden entstanden, daher ist es Pflicht einen Baggerschein oder Erdbaumaschinen Führerschein zu besitzen, der jährlich aufgefrischt werden muss. In der „Jährliche Unterweisung“ steckt die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100 – 500 2.12 wie die BGR 500 Kapitel 2.12 (alte VBG 40) enthalten Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Erdbaumaschinen.
Gemäß dieser Vorschriften biete ich Ihnen eine 1-3 tägige Schulung an.
✔ Flexible Theorie: Wählen Sie zwischen Online-Lernen oder Schulung vor Ort. ✔ Erfahrene Ausbilder: Praxisnahes Wissen und individuelle Betreuung durch Experten. ✔ Zertifizierte Qualifikation: Abschluss mit gültigem Nachweis nach DGUV-Standards. ✔ Individuelle Lösungen: Schulungen, die sich an Ihre Anforderungen anpassen.