Hallo Herr Junge, bieten Sie auch eine wiederkehrende Prüfung an einem Portalkran an? Muss diese tatsächlich jährlich durchgeführt werden? Gruß Peter Blasser
1 Antworten
Sehr geehrter Herr Peter Blasser,
ja, ich biete unteranderem auch UVV – Prüfungen für Portalkrane an.
Die sogenannte wiederkehrende Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen.
Im Einzelfall auch öfter als jährlich. Schauen Sie sich hierzu die DGUV Vorschrift 52 § 26
Widerkehrende Prüfungen an.
Über weitere Details können Sie mich auch gerne über mein Kontaktformular anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Junge